Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR XLETIX VERANSTALTUNGEN
§ 1 GRUNDLEGENDES
- Veranstalter der XLETIX Veranstaltungen ist die XLETIX GmbH, Bouchéstraße 12 (Haus 8, Aufgang B), 12435 Berlin (AG Berlin Charlottenburg; Handelsregister-Nr. HRB 152510B).
- Diese Geschäfts- und Teilnahmebedingungen bilden die Grundlage für die Teilnahme an XLETIX-
- Sämtliche rechtswirksame Erklärungen von Teilnehmenden bedürfen der Textform (E-Mail, Brief, Fax) und sind direkt an die XLETIX GmbH zu
§ 2 TEILNAHME ALS AKTIVE TEILNEHMENDE PERSON, ZUSCHAUENDE & FREIWILLIGE/R HELFER/IN (VOLUNTEER)
(1) MINDESTALTER & ANDERE PERSÖNLICHE DATEN
Um aktiv teilnehmen zu dürfen, muss die teilnehmende Person mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben. Das Mindestalter kann je Distanz und/oder Veranstaltung nach oben variieren – hierbei ist die Veranstaltungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters sowie des Ticketing-Anbieters zu beachten. Für die Teilnahme einer minderjährigen Person ist eine Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Person(en) vorzulegen. Außerdem dürfen minderjährige Teilnehmende, die das 16 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur in Begleitung einer mit der Beaufsichtigung des/r minderjährigen Teilnehmenden beauftragten Person (im Folgenden: „Begleitperson“) teilnehmen. Eine Begleitperson ist berechtigt maximal drei minderjährige Teilnehmende zu begleiten und die Distanz des Teilnahmetickets der Begleitperson muss mit der Distanz des Teilnahmetickets des/r minderjährigen Teilnehmenden übereinstimmen. Die Begleitperson nimmt ebenfalls als normale teilnehmende Person am Lauf teil. Die Begleitperson muss am Veranstaltungstag das 18. Lebensjahr vollendet haben. In jedem Falle ist Alter und Identität jeder teilnehmenden Person (einschließlich der als Begleitperson Teilnehmenden) durch einen Lichtbildausweis bei der Registrierung am Veranstaltungsort nachzuweisen. Gibt eine teilnehmende Person (bzw. Begleitperson) ein falsches Alter an, unabhängig davon, ob eine Umgehung des Mindestalters damit bezweckt ist oder nicht, ist die XLETIX GmbH berechtigt, diese Person von der Veranstaltung auszuschließen. Gleiches gilt, wenn die teilnehmende Person (bzw. dessen Begleitperson) ihr Ticket nicht selbst gebucht hat, auch in den Fällen, in denen sie die falsche Altersangabe nicht zu vertreten hat. Forderungen der XLETIX GmbH, die aus dem Erwerb eines Tickets resultieren, bleiben von einem Ausschluss aufgrund falscher Altersangaben unberührt.
Falsche oder unvollständige sonstige Angaben zur Person können nach Ermessen des Veranstalters oder von ihm damit beauftragten Personen nach Ermessen der Schwere der Falschangaben, unabhängig, ob die teilnehmende Person (bzw. die Begleitperson) oder ein Dritter diese Falschangaben zu vertreten hat, zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
Für Zuschauende existiert regelmäßig kein Mindestalter. Sollte bei ausgewählten Veranstaltungen ein Mindestalter festgelegt werden, gelten für Zuschauende die gleichen Bedingungen wie für Teilnehmende.
(2) WEISUNGSBEFUGNIS UND KOMMUNIKATION VON VERHALTENSREGELN
- Vor und während der Veranstaltung ist es dem Veranstalter und von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen gestattet, für die Teilnehmenden und Zuschauende bindende Verhaltensregeln festzulegen und zu kommunizieren, die den ordnungsgemäßen und für alle Beteiligten sicheren Ablauf der Veranstaltung Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen, die den Ablauf der Veranstaltung oder die Sicherheit von Teilnehmenden oder Zuschauende gefährden, können zur Disqualifizierung oder zum Ausschluss von Teilnehmenden und Zuschauende führen. Die aus einer Zuwiderhandlung resultierende Sanktion wird vom Veranstalter oder von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen vor Ort nach persönlichem Ermessen unter Abwägung der Situation, der Natur des Verstoßes und der Einsichtigkeit der teilnehmenden Person getroffen.
- Die Teilnehmenden sind verpflichtet, alle geltenden zwingenden Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung verbunden sind, Das gilt im Besonderen hinsichtlich von Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz für die Teilnehmenden selbst und andere an der Veranstaltung beteiligte Personen, die im Rahmen eines spezifischen Sicherheits-/Hygienekonzeptes für die Veranstaltung definiert werden (bspw. 3G-Nachweise zur Pandemieeindämmung). Entsprechende Maßnahmen eines spezifischen Sicherheits-/Hygienekonzeptes werden den Teilnehmenden vom Veranstalter rechtzeitig vor der Veranstaltung mitgeteilt.
- Teilnehmende und Zuschauende sind verpflichtet, über die vom Veranstalter direkt kommunizierten Verhaltensweisen hinaus, jederzeit einen angemessenen und respektvollen Umgang untereinander, dem Personal des Veranstalters sowie etwaiger weiterer Personen, Anlagen und Einrichtungen gegenüber zu üben. Insbesondere verpflichten sich Zuschauende und Teilnehmende, ihre Notdurft nur innerhalb der ausgewiesenen Bereiche zu verrichten und weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss an der Veranstaltung teilzunehmen. Eine Zuwiderhandlung kann nach freiem Ermessen des Veranstalters oder der von ihm dazu berechtigen Personen mit dem Ausschluss von der Veranstaltung sanktioniert werden, auch wenn dies vorher nicht explizit außerhalb dieser Teilnahmebedingung kommuniziert wurde.
(3) AUSSCHLUSS AUS MEDIZINISCHEM GRUND
Angehörige, der vom Veranstalter beauftragten medizinischen Dienste sind befugt, Teilnehmende und Zuschauenden vor und während der Veranstaltung von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn eine weitere Teilnahme für der teilnehmenden Person oder Zuschauer/in eine Gefahr für Leib und Leben nicht unwahrscheinlich erscheinen lässt.
(4) FAHRZEUGE
Fahrzeuge sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Sofern baulich bedingt möglich, können Parkplätze ausgewiesen werden; in diesen Fällen ist es Zuschauenden und Teilnehmenden gestattet, diese unter Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen anzusteuern.
(5) WERBUNG
Aktive und passive Werbung, bspw. In Form von Bannern, Werbezetteln, für diesen Zweck gefertigten Kleidungsstücken, Rufen, Gesängen oder „Guerilla-Aktionen“ ist Teilnehmenden und Zuschauenden nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter gestattet, eine Zuwiderhandlung kann nach Ermessen des Veranstalters oder mit dieser Aufgabe betrauter Mitarbeitende zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Etwaige daraus entstehende Forderungen, insbesondere wettbewerbsrechtlicher Natur behält sich der Veranstalter vor. Gleiches gilt für die Änderung, Verunstaltung oder sonstige Manipulation von durch die XLETIX GmbH genehmigter oder selbst angebrachter Werbung, insbesondere für Werbebotschaften auf den Trikots bzw. Startnummern der Teilnehmenden.
§ 3 BESONDERHEITEN DER TEILNAHMETICKETS & RÜCKZAHLUNG DES TICKETPREISES
(1) Die Anmeldung erfolgt online über ein entsprechendes Formular. Anmeldungen per Telefax oder sonstige Anmeldungen per E-Mail werden nicht angenommen. Die Anmeldung (Angebot) wird erst wirksam durch die Anmeldebestätigung (Angebotsannahme) durch den Veranstalter.
(2) Die Teilnahmetickets sind personengebunden, ein Umschreiben auf eine andere Person erfordert die Genehmigung durch den Veranstalter und kann ausschließlich online Der Veranstalter ist berechtigt für die Umbuchung Gebühren zu erheben.
(3) Eine Rückzahlung des Ticketpreises (einschließlich optionaler Produktkäufe, Bustickets und Übernachtungsmöglichkeiten) bei Nichtteilnahme ist regelmäßig ausgeschlossen, auch wenn diese vorher angezeigt wurde.
(4) Fällt eine Veranstaltung ersatzlos aus, ist der Veranstalter zur Rückzahlung des Ticketpreises verpflichtet. In Fällen von höherer Gewalt (z.B. Wetter), behördlichen Anordnungen Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen und die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmenden beeinträchtigen könnten, obliegt es dem Veranstalter, ein geplantes Event zu verschieben, abzusagen oder abzuändern. Der Veranstalter ist dann von etwaigen Schadenersatzpflichten ausgenommen.
(5)Ein Widerrufsrecht für Verbraucher/innen besteht nicht. Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen sind gemäß vom gesetzlichen Rücktrittsrecht ausgenommen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum Das heißt, soweit die XLETIX GmbH Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung gemäß II. 1. durch die XLETIX GmbH bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
§ 4 ABSCHLUSSBESTIMMUNG
Hiermit nehme ich die Teilnahmebedingung an. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar erweisen, bleiben die übrigen Vertragsbedingungen und die Wirksamkeit der Vereinbarung hiervon unberührt.
Die XLETIX GmbH ist zu Änderungen der allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen und sonstiger Bedingungen (bspw. Haftungsvereinbarung) berechtigt. Die XLETIX GmbH wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung, oder sonstigen gleichwertigen Gründen (bspw. veränderte Hygieneverordnungen). Die Änderung erfolgt in jedem Fall nur insoweit, um auf die veränderten Umstände zu reagieren, es werden also nicht etwa auch andere Bedingungen geändert, die von den genannten triftigen Gründen überhaupt nicht betroffen sind. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des/der Kunden/in.
HAFTUNGSVEREINBARUNG FÜR XLETIX VERANSTALTUNGEN
XLETIX Veranstaltungen werden veranstaltet durch die XLETIX GmbH, Bouchéstraße 12 (Haus 8, Aufgang B), 12435 Berlin (AG Berlin Charlottenburg; Handelsregister-Nr. HRB 152510B). Hiermit bestätigt die teilnehmende Person, dass ihr bekannt ist, dass die Teilnahme an XLETIX Veranstaltungen mit Risiken für ihre körperliche Gesundheit als auch für mitgebrachtes Eigentum verbunden ist.
§1 KÖRPERLICHE RISIKEN
Der teilnehmenden Person ist bekannt, dass es bei XLETIX Veranstaltungen regelmäßig zu leichten Verletzungen durch Hindernisse, den Streckenverlauf, andere Teilnehmende oder natürliche Umstände kommen kann. Ihr ist ferner bekannt, dass auch mittlere und schwere Verletzungen bis hin zu dauerhaften Lähmungen und/oder Tod nicht ausgeschlossen werden können. Diese umfassen, sind aber nicht beschränkt auf, (1) Ertrinken; (2) fast Ertrinken; (3) Verstauchungen; (4) Zerrungen; (5) Frakturen; (6) Verletzungen durch Wärme und Kälte; (7) Überbelastung; (8) Gehirnerschütterung; (9) Bisse und/oder Stiche von Tieren; (10) Kontakt mit giftigen Pflanzen; (11) Infektionen durch Viren oder Bakterien; (12) Wirbelsäulenverletzung; (13) Schlaganfall; (14) Herzinfarkt; (15) Abschürfungen; (16) Schnittverletzungen;
Die körperlichen Risiken entstehen bei, sind jedoch nicht beschränkt auf, (1) Unfälle beim Paddeln, Klettern, Balancieren, Wandern, Laufen, Schwimmen, Tauchen; (2) Berührung oder Zusammenstoß mit anderen Personen oder Gegenständen (z. B. Zusammenstoß mit Zuschauenden oder Eventpersonal), Berührung mit anderen Teilnehmenden, Berührung oder Zusammenstoß mit Kraftfahrzeugen oder Maschinen und Berührung mit natürlichen oder menschengemachten fixen Gegenständen; (3) Berührung mit Hindernissen (z. B. natürliche und künstliche Gewässer/Schlamm, Unebenheiten der Straßen und der Oberfläche, große Nähe zu und/oder Berührung mit dichtem Rauch, Röhren und rauem Holz); (4) Gefahren im Zusammenhang mit der Ausrüstung (z. B. kaputte, schadhafte oder unangemessene Wettkampfausrüstung, unvorhergesehener Ausfall der Geräte, schwierige Streckenbedingungen);
(5) wetterbedingte Risiken (z. B. extreme Hitze, extreme Kälte, Nässe, Eis, Regen, Nebel); und (6) Probleme im Zusammenhang mit der Beurteilung und dem Verhalten (z. B. falsches oder unangemessenes Verhalten anderer teilnehmenden Personen, falsches oder unangemessenes Verhalten der teilnehmenden Person selbst, Fehler bei der Beurteilung durch das Event-Personal).
Bei XLETIX Veranstaltungen werden alkoholische Getränke zum Kauf angeboten und/oder können Getränke der Teilnehmendenversorgung Kleinstmengen an Alkohol enthalten (z.B. alkoholfreies Bier). Dieses Angebot richtet sich entsprechend des Jugendschutzgesetztes (JuSchG, §9) ausschließlich an volljährige Personen (bzw. Personen ab 16 Jahren). Begleitpersonen von minderjährigen Teilnehmenden werden angehalten, im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht dafür zu sorgen, dass minderjährige Teilnehmende diese alkoholischen Getränke nicht kaufen bzw. konsumieren.
Der teilnehmenden Person ist bekannt, dass durch den Streckenverlauf bedingt eine adäquate medizinische Versorgung nicht flächendeckend gewährleistet werden kann und auftretende medizinische Probleme dadurch einen schwereren Verlauf nehmen können.
Die teilnehmende Person versichert körperlich in der Lage zu sein, XLETIX Veranstaltungen abzuschließen bzw. bei sich abzeichnenden medizinischen Problemen umgehend das Streckenpersonal zu informieren und, sofern nötig, die XLETIX Veranstaltung selbstständig abzubrechen.
Die teilnehmende Person versichert, während der XLETIX Veranstaltung einen respektvollen und auf Sicherheit bedachten Umgang mit den anderen Teilnehmenden zu pflegen und jederzeit den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
§2 RISIKEN FÜR PERSÖNLICHES EIGENTUM
Der teilnehmenden Person ist bekannt, dass es im Rahmen der körperlichen Natur der XLETIX Veranstaltungen zu Verschmutzung, Beschädigung und Zerstörung der, während der XLETIX Veranstaltungen am Körper getragenen Kleidung und Gegenstände kommen kann, dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich für Helm- und andere Kameras sowie Zeitmessgeräte und elektronische Geräte sowie Schmuck.
§3 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Die XLETIX GmbH haftet nur für Sach- und Vermögensschäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer von vertragswesentlichen Pflichten des Veranstalters beruhen und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an ihrer Person ist, soweit sie anfällt, von der teilnehmenden Person selbst zu tragen. Die Veranstalter stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache der teilnehmenden Person, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten.
Die Informationen auf den XLETIX Webseiten werden mit großer Sorgfalt eingepflegt, dennoch kann es hier zu technischen oder persönlichen Fehlern kommen. Die auf den XLETIX Webseiten bereitgestellten Informationen, insbesondere hinsichtlich Terminen, Standorten und Inhalten der Events erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit, sämtliche daraus erwachsenen Forderungen werden ausgeschlossen.
§4 AUSDRÜCKLICHE ERKLÄRUNG DER TEILNEHMENDEN PERSON
- Ich habe diese Erklärung vollständig gelesen, verstanden und stimme ihr
- Ich werde vor dem Start den Streckenplan der XLETIX Veranstaltung studieren und sollte ich Indikatoren für etwaige Fahrlässigkeit in Konzeption, Anordnung der Hindernisse oder Durchführung des Events erkennen, den Veranstalter unverzüglich darauf hinweisen und im Zweifel meinen Start Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
- Ich bin körperlich in der Lage an der XLETIX Veranstaltung teilzunehmen und ich habe keine Kenntnis oder Vermutung eines Umstandes, der meine Sicherheit oder Gesundheit durch die Teilnahme an der XLETIX Veranstaltung in Frage stellt.
- Ich verfüge über eine gültige Krankenversicherung, die die Behandlungskosten, die aus der XLETIX Veranstaltung resultieren, übernimmt.
- Ich stimme der Leistung von Erster Hilfe und anderen medizinischen Behandlungen im Falle einer Verletzung oder Krankheit zu (unter anderem aber nicht beschränkt auf Herz- Lungen-Wiederbelebung und Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators) und entlaste hiermit den Veranstalter und stelle ihn von jeglicher Haftung oder von Ansprüchen, die aus solchen Behandlungen entstehen, frei.
- Mir ist bewusst, dass ich die XLETIX Veranstaltung zu meinem eigenen Schutz und zum Schutz anderer abbrechen kann. Die Teilnahme an der XLETIX Veranstaltung erfolgt freiwillig.
§5 DATENSCHUTZ, BILDER, TONAUFNAHMEN UND VIDEOS
Der Veranstalter XLETIX GmbH erstellt Bild-, Video- und Tonmaterial zum Zwecke der Direktwerbung, Vermarktung und Bekanntmachung der Veranstaltungen. Diese können ohne Nennung persönlicher Daten durch die XLETIX im Internet, Radio, Fernsehen, DVDs, Büchern etc. in einem Sport- oder Lifestyle-Kontext veröffentlicht werden, unter Umständen unabhängig davon, ob ein Verweis auf die XLETIX GmbH erfolgt oder nicht. Einer gesonderten Vergütung für diese Nutzung erfordert es nicht. Dieser Verarbeitung des von der XLETIX GmbH erstellten Bild-, Video- und Tonmaterial können Sie bei der jeweiligen Veranstaltung vor Ort am Check-In, bis zum Zeitpunkt Ihres Starts, widersprechen.
Der Dienstleister Sportograf Digital Solutions GmbH Bilder stellt o.g. Bildmaterial im Anschluss an die Veranstaltung für Teilnehmende zum Kauf zur Verfügung. Dabei wird das Bildmaterial nicht veröffentlicht, sondern wird ausschließlich für nachweislich Teilnehmende, die sich für den Erwerb der eigenen Bilder entschieden haben, sowie im lediglich relevanten und personenbezogenen Rahmen (Abgleich mit Selfie) zugänglich gemacht. Dazu ermittelt Sportograf mit Hilfe eines Algorithmus die anonymen und nicht personenbezogenen Merkmale der Teilnehmenden, mit deren Hilfe später die persönlichen Bilder gefunden werden können. Näheres zum Umgang mit diesen personenbezogenen Daten und zu Ihrem Widerspruchsrecht finden Sie in der Datenschutzerklärung auf www.sportograf.com/de/privacy.
Die XLETIX GmbH wird nie ohne explizite schriftliche Zustimmung personenbezogene Daten veröffentlichen, es sei denn sie ist im Rahmen staatlicher Anordnungen oder Gesetzen dazu verpflichtet.
§6 ABSCHLUSSBESTIMMUNGEN
Ich habe diese Haftungsvereinbarung und Risikoübernahme sorgfältig gelesen und die inhärenten Risiken der Teilnahme an einer XLETIX Veranstaltung umfassend zur Kenntnis genommen. Hiermit erkenne ich an und bestätige, dass diese Vereinbarung große Teile des Risikos auf mich überträgt, ich auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teilnehme und ausreichend gegen Unfälle (auch im Ausland) versichert bin. Erweisen sich Teile dieser Vereinbarung als unwirksam, nichtig oder undurchführbar, so bleibt der Rest der Bedingungen und die Wirksamkeit des Vertrages unberührt. Ich unterzeichne die Vereinbarung freiwillig und ohne irgendeinen Anreiz dafür erhalten zu haben.
Die XLETIX GmbH ist zu Änderungen der Haftungsvereinbarung und sonstiger Bedingungen (bspw. allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen) berechtigt. Die XLETIX GmbH wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung, oder sonstigen gleichwertigen Gründen (bspw. veränderte Hygieneverordnungen). Die Änderung erfolgt in jedem Fall nur insoweit, um auf die veränderten Umstände zu reagieren, es werden also nicht etwa auch andere Bedingungen geändert, die von den genannten triftigen Gründen überhaupt nicht betroffen sind. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden.